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Cannabis – Wirkung, Inhaltsstoffe, Rechtslage und Geschichte

Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen, 50 Gramm zuhause lagern und drei Pflanzen selbst anbauen. In Österreich bleibt jeder Besitz weiterhin strafbar – auch wenn die Praxis in vielen Fällen milder ausfällt, als der Gesetzestext vermuten lässt. Wer beide Rechtslagen noch für identisch hält, orientiert sich an einem Stand, der seit über einem Jahr überholt ist.

Was ist Cannabis?

Cannabis bezeichnet zunächst die gesamte botanische Gattung der Hanfgewächse – der Name ist die latinisierte Form des griechischen „kánnabis“. Umgangssprachlich wird er aber auch für Cannabis-Produkte wie Marihuana und Haschisch verwendet, für Extrakte wie Haschischöl sowie für einzelne Pflanzenteile wie Blüten, Blätter, Fasern und Samen. Hanfgewächse zählen zu den ältesten Kulturpflanzen der Menschheit und dienen bis heute gleichzeitig als Rohstoff für Textilien und Baumaterial, als Rausch- und als Arzneimittel – je nach Sorte, Pflanzenteil und Aufbereitung. Diese Bandbreite ist auch der Grund, warum sich pauschale Aussagen über „Cannabis“ oft widersprechen: Wer über Nutzhanf auf dem Feld spricht, meint eine grundsätzlich andere Pflanze als jemand, der von Marihuana zu Rauschzwecken redet – botanisch verwandt, rechtlich und praktisch aber zwei fast getrennte Welten.

Die Cannabis-Pflanze: Arten und Botanik

Botanisch gehört Cannabis zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) und enthält über 100 bekannte Cannabinoide, von denen THC das psychoaktiv wirksamste ist. Es gibt weibliche und männliche Pflanzen, gelegentlich auch zwittrige Exemplare – nur die weiblichen, unbefruchteten Blüten entwickeln einen nennenswerten THC-Gehalt. Über Jahrtausende der Kultivierung haben sich vor allem drei Formen durchgesetzt: der „gewöhnliche“ Hanf (Cannabis sativa), der indische Hanf (Cannabis indica) und der kleinwüchsige Ruderal-Hanf (Cannabis ruderalis). Als Nutzhanf wird fast ausschließlich Cannabis sativa angebaut, während Cannabis indica traditionell eher als Rausch- und Medizinpflanze diente. Cannabis ruderalis besitzt eine Besonderheit, die in der modernen Züchtung großen Einfluss gewonnen hat: Statt wie sativa und indica auf ein bestimmtes Verhältnis von Licht- zu Dunkelstunden zu reagieren, blüht sie automatisch nach etwa drei bis vier Wochen Wachstum, unabhängig von der Tageslichtlänge – eine Anpassung an die kurzen Vegetationsperioden nördlicher Breiten, wo die Art ursprünglich beheimatet ist. Eingekreuzt in Sativa- oder Indica-Linien entstehen daraus sogenannte „Autoflowering“-Sorten, die das automatische Blühverhalten übernehmen, aber Wirkstoffprofil und Ertrag weitgehend von den leistungsfähigeren Elternlinien erben.

Diese Dreiteilung ist botanisch bis heute nicht unumstritten. Carl von Linné beschrieb 1753 zunächst nur eine einzige Art, Cannabis sativa. Erst der französische Naturforscher Jean-Baptiste de Lamarck grenzte 1785 anhand von Wuchsform und Rauschwirkung die indische Variante als eigene Art Cannabis indica ab, 1926 folgte der russische Botaniker Dmitrij Janischewsky mit der Beschreibung von Cannabis ruderalis. Ob es sich dabei tatsächlich um drei eigenständige Arten oder lediglich um Unterarten einer einzigen Art handelt, war unter Botanikern über weite Teile des 20. Jahrhunderts umstritten – erst moderne Genomsequenzierung liefert seit einigen Jahren belastbarere Anhaltspunkte für eine genauere Einordnung.

Die charakteristischen, handförmig gefingerten Blätter mit gesägtem Rand tragen je nach Position an der Pflanze zwischen einem und dreizehn Blättchen, meist sind es sieben bis neun. Die Hauptwurzel kann bei lockerem Boden bis zu 150 Zentimeter tief reichen – deutlich tiefer als bei vielen anderen Nutzpflanzen -, was Hanf zur Bodenlockerung auf verdichteten oder ausgelaugten Flächen geeignet macht, bevor anspruchsvollere Pflanzen wie Getreide folgen.

Wo wird Cannabis heute angebaut?

Beim Rauschmittel-Anbau ist die globale Verteilung sehr ungleich: Marokko gilt laut UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) mit 40.000 bis 50.000 Hektar Anbaufläche und einer geschätzten Jahresproduktion von rund 40.000 Tonnen weiterhin als größter Cannabisproduzent der Welt. Das dort im Rif-Gebirge angebaute Haschisch deckt schätzungsweise rund 80 Prozent des europäischen Haschisch-Marktes ab und gelangt traditionell über Spanien in den Handel. Gleichzeitig verschiebt sich die Versorgung Europas zunehmend: Ein wachsender Anteil des konsumierten Marihuanas stammt heute aus Indoor-Anlagen innerhalb Europas selbst statt aus dem Import, was auch die THC-Gehalte in die Höhe treibt, die im Artikel zu THC näher erläutert werden.

Anbau und Verwendung von Nutzhanf

Innerhalb der EU ist der legale Anbau auf zertifizierte, im gemeinsamen Sortenkatalog gelistete Sorten beschränkt, die einen hohen Faseranteil und einen THC-Gehalt unter 0,3 Prozent aufweisen – zur Rauschwirkung sind sie damit ungeeignet. Der Anbau von Faserhanf muss der zuständigen Behörde gemeldet werden, die Aussaat erfolgt meist zwischen Mitte April und Mitte Mai. Aus Nutzhanf werden vor allem Fasern für Textilien und Dämmmaterial, zunehmend auch für naturfaserverstärkte Kunststoffe gewonnen, dazu Hanfschäben, Hanfsamen (für Hanföl) sowie Blüten und Blätter, aus denen CBD-Extrakte hergestellt werden. Mehr zu CBD Öl, seiner Herstellung und der Rechtslage gibt es im separaten Artikel dazu.

Industrielle Nutzung: Baustoff, Dämmung, Biokunststoff

Aus den holzigen Hanfschäben, die bei der Faserverarbeitung als Nebenprodukt anfallen, entsteht mit Kalk als Bindemittel Hanfbeton (Hempcrete) – ein leichtes, atmungsaktives Dämmmaterial. Anders als klassischer Zement, bei dessen Herstellung Kohlendioxid freigesetzt wird, bindet ein Kubikmeter verbauter Hanfbeton laut Fachliteratur rund 80 bis 110 Kilogramm CO₂ dauerhaft. Auch bei der Textilfaser schneidet Hanf im Rohstoffvergleich günstig ab: Der Anbau kommt im Vergleich zu Baumwolle mit deutlich weniger Bewässerung und ganz ohne Pestizide aus. Aus der Zellulose lassen sich zudem Biokunststoffe herstellen, die in Verpackungen oder Bauteilen fossile Kunststoffe ersetzen können – ein Feld, das noch im Ausbau begriffen ist, aber zunehmend über reine Nischenanwendungen hinauswächst. Auch als Papierrohstoff hat Hanf einen chemischen Vorteil: Mit bis zu 85 Prozent Zellulosegehalt liegt er deutlich über gängigen Hölzern wie Fichte oder Buche (rund 30 Prozent) und enthält gleichzeitig weniger Lignin – wodurch bei der Verarbeitung weniger aggressive Bleichchemikalien nötig sind als bei klassischem Holzpapier.

Marihuana, Haschisch und Haschischöl: die drei Extrakte

Zu Rauschzwecken werden vor allem drei Formen konsumiert. Marihuana sind die getrockneten, unbefruchteten Blütenstände der weiblichen Pflanze – nur diese entwickeln einen hohen THC-Gehalt. Haschisch ist das gepresste Harz der Blütenstände, mit einem Cannabinoid-Gehalt, der je nach Qualität stark schwankt. Haschischöl ist ein konzentrierter Extrakt, der nahe an reinem THC liegt und entsprechend hochpotent ist. Wie genau THC im Körper wirkt, wie hoch die Wirkstärke aktueller Produkte tatsächlich ist und was die einzelnen Konsumformen unterscheidet, behandelt unser ausführlicher Artikel zu THC im Detail.

Cannabis als Heilpflanze: eine mehrtausendjährige Geschichte

Bereits vor über 5.000 Jahren wurde Hanf in China zur Herstellung von Seilen und Kleidung genutzt, die medizinische Anwendung lässt sich dort seit rund 4.700 Jahren belegen – unter anderem gegen Epilepsie und Schmerzen. Über Indien, wo sich der Rauschgebrauch vermutlich zuerst zu kultisch-religiösen Zwecken etablierte, gelangte die Pflanze über alte Handelsrouten in den Nahen Osten und schließlich, mit dem ersten Kreuzzug im 11. Jahrhundert, in die europäische Medizin – dort zunächst vor allem in Klöstern gegen rheumatische und bronchiale Beschwerden.

Im 19. Jahrhundert war Cannabis in den USA eine der meistverwendeten Arznei-Substanzen überhaupt: Bis 1863 die führende Substanz gegen Schmerzen, danach von Morphium abgelöst, hielt sie sich bis 1901 auf Platz zwei – erst dann verdrängte das neu entwickelte Aspirin pflanzliche Cannabis-Tinkturen weitgehend, weil sich synthetische Wirkstoffe exakt in Milligramm dosieren ließen, während die Wirkstärke von Pflanzenextrakten stark schwankte. Zwischen Mitte des 19. und 20. Jahrhunderts waren in Europa zeitweise über 100 verschiedene Cannabis-Arzneimittel im Handel.

Die Cannabis-Prohibition des 20. Jahrhunderts

1925 unterzeichnete Deutschland auf der zweiten Opiumkonferenz ein Abkommen, das Cannabis neben Kokain und Heroin dem Opium als Droge gleichstellte – eine Einstufung, gegen die sich Deutschland zunächst gewehrt hatte, der es sich aber unter dem politischen Druck angedrohter Importzölle auf die selbst hergestellten Rauschmittel Kokain und Heroin schließlich anschloss. Das daraus entstandene Opiumgesetz bildete die Grundlage für spätere Betäubungsmittelgesetze. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich weltweit eine strikte Verbotshaltung durch, die erst seit einigen Jahrzehnten schrittweise wieder aufgeweicht wird – zunächst über medizinische Ausnahmen, in Deutschland inzwischen auch für den Freizeitgebrauch.

Rechtslage in Deutschland: das Cannabisgesetz seit 2024

Seit 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den Umgang mit Cannabis in Deutschland grundlegend neu und hebt das jahrzehntealte Vollverbot für Erwachsene größtenteils auf. Volljährige dürfen seither bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen, bis zu 50 Gramm am Wohnsitz lagern und bis zu drei Pflanzen zum Eigenbedarf anbauen – kindersicher verwahrt. Seit 1. Juli 2024 sind zusätzlich nicht-gewinnorientierte Anbauvereinigungen („Cannabis Social Clubs“) mit bis zu 500 Mitgliedern erlaubt, über die Mitglieder gemeinschaftlich angebautes Cannabis zum Eigenbedarf beziehen können. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, ein seit mindestens sechs Monaten bestehender Wohnsitz in Deutschland und eine aktive Mitarbeit im Verein. Üblich sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 bis 100 Euro, monatliche Mitgliedsbeiträge von 10 bis 20 Euro sowie ein zusätzlicher Selbstkostenpreis von 3 bis 6 Euro pro Gramm bezogenes Cannabis. Ein regulärer, lizenzierter Verkauf über Geschäfte existiert weiterhin nicht. Jede Weitergabe außerhalb dieses Rahmens – auch unentgeltlich – bleibt strafbar, ebenso Erwerb, Besitz und Anbau durch Minderjährige.

Rechtslage in Österreich: strafbar, aber oft diversionell erledigt

Österreich ist diesen Weg nicht mitgegangen. Das Suchtmittelgesetz (SMG) stuft Cannabis mit einem THC-Gehalt über 0,3 Prozent als Suchtgift ein – Erwerb, Besitz, Anbau, Ein- und Ausfuhr sowie Weitergabe sind strafbar, ein Freizeitkonsum ohne mindestens eine dieser Handlungen ist damit praktisch ausgeschlossen.

In der Praxis greift bei Besitz einer geringen Menge zum ausschließlich persönlichen Gebrauch aber § 27 Abs. 2 SMG: Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren dann grundsätzlich diversionell erledigen, etwa durch vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung, eine ein- bis zweijährige Probezeit oder eine gesundheitsbezogene Maßnahme statt einer Verurteilung – bei Einhaltung bleibt der Betroffene ohne Vorstrafe. „Geringe Menge“ ist gesetzlich nicht als fixer Grammwert definiert, sondern bemisst sich daran, ob eine Menge glaubhaft dem Eigenbedarf zuzuordnen ist. Eine feste Obergrenze markiert erst die separate Grenzmenge der Suchtgift-Grenzmengenverordnung: 20 Gramm reines Delta-9-THC beziehungsweise 40 Gramm THCA, was je nach Wirkstoffgehalt etwa 200 bis 400 Gramm Marihuana in Straßenqualität entsprechen kann. Wird diese Grenzmenge überschritten, greift nicht mehr die mildere Diversion, sondern der Straftatbestand des Suchtgifthandels nach § 28a SMG mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Für die genaue Einordnung eines Einzelfalls ist wegen dieser Unschärfen anwaltliche Beratung sinnvoller als eine pauschale Faustregel.

Wie sich die politische Debatte um eine mögliche Legalisierung in Österreich entwickelt und wo die Parteien stehen, beleuchtet der Artikel zur Cannabis-Legalisierung in Österreich. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen benötigt, findet die genauen Abläufe im Artikel zu medizinischem Cannabis in Österreich.

Cannabis in anderen EU-Ländern: Österreich wird zur Ausnahme

Während Österreich beim strikten Verbotsmodell bleibt, hat sich die Rechtslage in mehreren EU-Nachbarländern in den vergangenen Jahren spürbar verschoben. Malta erlaubte bereits 2021 als erstes EU-Land den Besitz von bis zu 7 Gramm sowie den Anbau von bis zu 4 Pflanzen, zusätzlich zum Bezug über gemeinnützige Cannabisvereine. Luxemburg gestattete 2023 den privaten Konsum in den eigenen vier Wänden sowie den häuslichen Anbau von bis zu 4 Pflanzen pro Haushalt, sofern diese von außen nicht einsehbar sind – öffentlicher Konsum und jede Weitergabe bleiben aber verboten. Tschechien zieht mit 1. Jänner 2026 nach: Seither sind Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit, bis zu 100 Gramm zuhause sowie der Anbau von bis zu 3 Pflanzen für Erwachsene straffrei. Ein offener, kommerzieller Verkauf über lizenzierte Geschäfte fehlt in allen bisherigen Reformländern – der Zugang läuft überall über Eigenanbau oder nicht-kommerzielle Vereinsstrukturen.

Nebenwirkungen und Risiken im Überblick

Cannabis beeinträchtigt Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen messbar – Studien finden bei Konsumierenden ein etwa doppelt so hohes Unfallrisiko im Straßenverkehr wie bei nüchternen Verkehrsteilnehmern, besonders in der ersten Stunde nach dem Konsum. Dauerhafter Konsum kann Aufmerksamkeit, Konzentration und Lernfähigkeit beeinträchtigen, ohne dass bleibende strukturelle Hirnschäden nachgewiesen sind. Starker Rauchkonsum belastet zudem die Lungenfunktion – ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko wird dabei überwiegend dem beigemischten Tabak zugeschrieben, nicht dem Cannabis selbst. Zu Auswirkungen auf Ungeborene und Säuglinge bei Konsum in Schwangerschaft und Stillzeit ist die Datenlage uneinheitlich; vorsorglicher Verzicht gilt als die sichere Wahl.

Ein Risiko, das lange als unklar galt, zeichnet sich inzwischen deutlicher ab: der Zusammenhang zwischen hochpotentem Cannabis und Psychosen. Eine Fall-Kontroll-Studie des Londoner King’s College fand, dass 37 Prozent der Betroffenen einer ersten psychotischen Episode zuvor Produkte mit einem THC-Gehalt über 10 Prozent konsumiert hatten, gegenüber rund 19 Prozent in der Vergleichsgruppe. Forschende der Charité und des Maudsley-Instituts zeigten 2024 zudem, dass starker Cannabiskonsum das Psychose-Risiko auch unabhängig von einer genetischen Vorbelastung erhöht – also nicht nur bei ohnehin veranlagten Personen. Angesichts der stark gestiegenen Wirkstärke heutiger Produkte, wie im Artikel zu THC beschrieben, gilt dieses Risiko damit als relevanter als noch vor zehn Jahren. Details zu Toleranzentwicklung, Suchtpotenzial, Nachweisbarkeit und einer möglichen THC-Überdosis finden sich ebenfalls dort.

Stand: Juli 2026. Rechtslage und Grenzwerte ändern sich – im Zweifel bei einer offiziellen Quelle oder einer Rechtsberatung den aktuellen Stand prüfen.