Im Mai 2022 tauchte HHC in Europa auf, beworben als legale Alternative zu Cannabis. Ende 2022 war der Stoff in 70 Prozent der EU-Staaten nachgewiesen, auch in Österreich. So steht es im Prüfbericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2024. Seit 23. März 2023 ist der Handel in Österreich verboten, seit 6. Dezember 2025 steht HHC unter internationaler Kontrolle.
Besitz und Konsum sind hierzulande trotzdem nicht strafbar. Das liegt am Gesetz, über das HHC verboten wurde, und daran, dass Österreich die internationale Einstufung noch nicht übernommen hat.
Was HHC ist: ein Cannabinoid aus dem Labor
HHC steht für Hexahydrocannabinol. Beschrieben wurde der Stoff schon 1940, auf den Markt kam er erst im September 2021 in den USA. In winzigen Mengen kommt HHC auch in manchen Cannabispflanzen vor. Was verkauft wird, ist aber halbsynthetisch hergestellt. Laut WHO wird dafür CBD mit Säure zu THC umgebaut und anschließend mit Wasserstoff gesättigt. Dabei entstehen zwei Varianten des Moleküls, 9R-HHC und 9S-HHC.
Der Unterschied zwischen den beiden ist erheblich. 9R-HHC bindet im Labor genauso stark an den Cannabinoid-Rezeptor CB1 wie THC, 9S-HHC zwölfmal schwächer. In einem Funktionstest aktivierte 9R-HHC den Rezeptor 17-mal so stark wie 9S-HHC. Im Schnitt enthalten die Produkte etwas mehr von der wirksamen Variante, das Verhältnis liegt laut WHO bei 1,4 zu 1. Wie viel davon in einem bestimmten Produkt steckt, sieht man ihm nicht an.
Angeboten wurde HHC als Liquid für E-Zigaretten, als Fruchtgummi, als Öl und auf Hanfblüten mit wenig THC gesprüht, die unter bekannten Cannabis-Sortennamen liefen. Wie das Vorbild THC im Körper wirkt, erklärt der Beitrag über THC. Für unbehandelte Blüten mit wenig THC gelten in Österreich eigene Regeln, nachzulesen bei den CBD-Blüten.
Wirkung und dokumentierte Zwischenfälle
Konsumenten beschreiben Entspannung, Euphorie, Müdigkeit und Hunger, also Effekte wie bei Cannabis. Belastbar sind diese Berichte nicht, denn ob tatsächlich nur HHC im Spiel war, hat niemand geprüft. Verlässliche Dosisangaben gibt es nicht, und laut WHO ist auch die Menge, die auf der Verpackung steht, in der Regel nicht analytisch überprüft.
Die dokumentierten Zwischenfälle sind ernster. In Frankreich kamen zwischen Jänner 2022 und Mai 2023 drei Menschen ins Spital, bei denen im Labor ausschließlich HHC nachgewiesen wurde. Sie hatten unter anderem Herzrasen, Erbrechen, Krampfanfälle und Atemaussetzer. In Tschechien mussten zwölf Kinder nach HHC-haltigen Süßigkeiten im Spital aufgenommen werden.
Die deutlichste Zahl kommt aus Irland. Am Universitätsspital Galway ging von 214 Aufnahmen wegen einer Psychose 28 der Konsum von HHC voraus, das sind 13 Prozent. Bei Menschen, die zum ersten Mal an einer Psychose erkrankten, war es mehr als jede dritte Aufnahme, sieben von ihnen hatten nur HHC konsumiert. Die Autoren der Studie von 2025 raten Ärztinnen und Ärzten, bei ersten Psychosen und bei Rückfällen gezielt nach HHC zu fragen.
Auch in Österreich ist der Stoff in der Notfallstatistik angekommen. Bei der Vergiftungsinformationszentrale ging es 2023 in zehn Fällen um HHC, so der Bericht zur Drogensituation 2024 der Gesundheit Österreich GmbH.
Rechtslage in Österreich: Handel verboten, Besitz nicht strafbar
Österreich hat HHC nicht ins Suchtmittelgesetz aufgenommen, sondern in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV). Seit der Novelle BGBl. II Nr. 73/2023, in Kraft seit 23. März 2023, nennt deren Anlage II unter den cannabinomimetisch wirksamen Verbindungen die Grundstruktur Hexahydro-6H-Benzo[c]Chromen-1-ol. Das ist das chemische Gerüst des HHC.
Die Verordnung beschreibt keine Einzelstoffe, sondern Stoffklassen. Erfasst ist jede Verbindung, die sich von diesem Gerüst ableiten lässt, auch mit angehängten Estern oder Alkylketten. Chemisch trifft das auch auf Abkömmlinge wie HHC-Acetat, kurz HHC-O, oder HHC-P mit verlängerter Seitenkette zu.
Strafbar macht sich nach § 4 des Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NPSG), wer HHC erzeugt, einführt, ausführt oder anderen überlässt, um daraus einen Vorteil zu ziehen, und dabei will, dass jemand es konsumiert. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen einer größeren Zahl von Menschen zur Folge, sind es ein bis zehn Jahre.
Besitz und Konsum stehen nicht unter Strafe. Das hielt das Gesundheitsministerium bei der Einführung im März 2023 ausdrücklich fest, wie der ORF berichtete. Behalten darf man HHC deshalb aber nicht. Nach § 5 NPSG wird es eingezogen, auch wenn niemand verurteilt wird, außer jemand macht einen rechtmäßigen Verwendungszweck glaubhaft. Für die Strafprozessordnung gilt es als Gegenstand, dessen Besitz allgemein verboten ist. Wer HHC im Ausland bestellt, riskiert außerdem, dass der Zoll die Sendung nach § 7 NPSG sicherstellt.
Eine Ausnahme betrifft HHC, das direkt aus der Cannabispflanze gewonnen wird. Es fällt laut Ministerium schon jetzt unter das Suchtmittelgesetz, wie Cannabis selbst. Wie der Besitz kleiner Mengen Cannabis in der Praxis behandelt wird, beschreibt der Überblick über Cannabis.
| Handlung | Rechtsfolge | Grundlage |
|---|---|---|
| Herstellen, Einführen, Ausführen, Weitergeben mit Vorteilsabsicht | bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe | § 4 Abs. 1 NPSG |
| dasselbe mit Todesfolge oder schweren Körperverletzungen vieler Menschen | 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe | § 4 Abs. 2 NPSG |
| Besitz und Konsum | nicht strafbar, das HHC wird aber eingezogen | § 5 NPSG |
| Sendung aus dem Ausland | Zoll darf sie sicherstellen | § 7 NPSG |
| HHC direkt aus der Cannabispflanze | gilt als Suchtmittel | Suchtmittelgesetz, laut Gesundheitsministerium |
Stand der Tabelle: 23. Oktober 2026.
Seit Dezember 2025 international kontrolliert
Im März 2025 beschloss die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, HHC in Anhang II des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe aufzunehmen. Vorausgegangen war eine Prüfung durch das Expertenkomitee der WHO im Oktober 2024. In Kraft ist die Entscheidung seit 6. Dezember 2025. Laut dem UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung ist HHC damit das erste halbsynthetische Cannabinoid unter internationaler Kontrolle.
Automatisch wird HHC dadurch in Österreich nicht zum Suchtgift. Nach § 2 Abs. 2 des Suchtmittelgesetzes braucht es dafür eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Die Stoffe aus Anhang II des Übereinkommens stehen in Anhang IV der Suchtgiftverordnung, dort ist zum Beispiel Delta-9-THC eingetragen. HHC fehlt dort mit Stand 23. Oktober 2026. Die letzte Änderung dieses Anhangs trat am 11. Juli 2026 in Kraft und betraf drei andere Stoffe.
Wie lange die Umsetzung dauern kann, zeigt das Jahr davor. Die Beschlüsse der Suchtstoffkommission vom März 2024 hat Österreich mit einer Verordnung vom 19. Dezember 2024 übernommen, berichtet die Gesundheit Österreich GmbH im Bericht zur Drogensituation 2025.
Sobald HHC in der Suchtgiftverordnung steht, ändert sich für Konsumenten die Lage grundlegend. Dann gilt § 27 Suchtmittelgesetz, und schon Erwerb und Besitz sind strafbar. Der Strafrahmen liegt bei bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, beim reinen Eigengebrauch bei bis zu sechs Monaten. Wie die Politik über Cannabis insgesamt streitet, steht im Beitrag zur Cannabis-Legalisierung in Österreich.
HHC im Drogentest, am Steuer und im Sport
HHC kann einen THC-Test positiv machen. Seine Abbauprodukte reagieren in einfachen Immuntests wie THC-COOH, das wichtigste Abbauprodukt von THC. In Schweden stieg der Anteil falsch positiver THC-Befunde bei Lenkern von unter 2 Prozent vor dem Frühjahr 2023 auf über 10 Prozent im Juni 2023. Eindeutig unterscheiden lassen sich die Stoffe erst mit einer gezielten Laboranalyse.
Im Blut von Lenkern, die wegen Verdachts auf Cannabis angehalten wurden, wiesen Labors in Schweden und Deutschland HHC selbst nach. In Schweden stieg der Anteil der HHC-Funde unter diesen Lenkern 2023 von 5 Prozent im Jänner auf 50 Prozent im April und Mai.
Im Wettkampfsport ist HHC verboten. Die Welt-Anti-Doping-Agentur untersagt 2026 alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide außer CBD. Ab 1. Jänner 2027 nennt die neue Verbotsliste Hexahydrocannabinole ausdrücklich, als Beispiel für halbsynthetische Cannabinoide, die die Wirkung von THC nachahmen.
Stand der Rechtslage: 23. Oktober 2026. Nimmt das Gesundheitsministerium HHC in die Suchtgiftverordnung auf, werden auch Erwerb und Besitz strafbar.