Während CBD Öl in jeder Drogerie frei erhältlich ist, braucht Dronabinol ein Suchtgiftrezept, eine Apotheke mit eigener Herstellung und oft mehrere hundert Euro im Monat aus eigener Tasche. Der Wirkstoff steht damit für das genaue Gegenteil dessen, was viele mit „CBD Öl“ oder „Cannabis-Präparat“ assoziieren: kein frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein ärztlich verschriebenes, streng kontrolliertes Arzneimittel.
Was ist Dronabinol?
Dronabinol ist die pharmazeutische Bezeichnung für synthetisch oder halbsynthetisch hergestelltes Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) – chemisch identisch mit dem THC, das natürlich in der Cannabispflanze vorkommt, aber ohne die übrigen Cannabinoide, Terpene und Flavonoide, die ein pflanzlicher Cannabisextrakt mitbringt. Während in den USA mit Marinol seit 1985 ein zugelassenes Dronabinol-Fertigarzneimittel in Kapselform existiert, gibt es in Österreich kein vergleichbares registriertes Produkt. Aus rechtlichen Gründen wird der Wirkstoff hierzulande – wie auch in Deutschland – meist teilsynthetisch aus THC-armem Nutzhanf gewonnen.
Herstellung: magistrale Zubereitung statt Fertigpräparat
Weil kein zugelassenes Fertigarzneimittel verfügbar ist, wird Dronabinol in Österreich als sogenannte magistrale Zubereitung individuell in der Apotheke angefertigt – auf Basis standardisierter Rezepturvorschriften (NRF 22.8 für die ölige Tropfenlösung, NRF 22.7 für Kapseln). Nicht jede Apotheke bietet diese Herstellung an; Patienten sind oft auf wenige darauf spezialisierte Apotheken angewiesen. Das unterscheidet Dronabinol auch vom Fertigarzneimittel Sativex (Nabiximols), einem zugelassenen Mundspray aus Cannabisextrakt mit festem THC-CBD-Verhältnis, das bei Multipler-Sklerose-Spastik eingesetzt wird.
Anwendungsgebiete
Historisch älteste und in den USA ursprünglich zugelassene Indikation ist die Linderung von Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie, wenn herkömmliche Mittel gegen Übelkeit nicht ausreichend wirken. Ein zweites etabliertes Einsatzgebiet ist die Appetitstimulation bei ausgeprägtem Gewichtsverlust, etwa im Rahmen einer Tumor- oder HIV/AIDS-bedingten Kachexie. Verschrieben wird Dronabinol darüber hinaus bei chronischen, anders nicht ausreichend beherrschbaren Schmerzen – etwa neuropathischen Schmerzen oder Tumorschmerzen – sowie gelegentlich bei Spastik im Rahmen von Multipler Sklerose, wofür in der Praxis aber häufiger Sativex zum Einsatz kommt. In Österreich wird Dronabinol einem Erfahrungsbericht des Hanf Magazins zufolge in der Praxis oft erst verschrieben, wenn andere Therapien bereits ausgeschöpft sind – ein „austherapiert“-Prinzip, das die Suche nach einem verschreibungsbereiten Arzt für Betroffene oft zusätzlich erschwert und verzögert.
Dosierung: strikt individuell, nie in Eigenregie
In der Fachliteratur gilt als Grundprinzip „start low, go slow“: Eine Behandlung beginnt typischerweise mit 2,5 Milligramm ein- bis zweimal täglich und wird alle ein bis drei Tage um jeweils 2,5 Milligramm gesteigert, bis die gewünschte Wirkung bei möglichst geringen Nebenwirkungen eintritt. Der therapeutische Bereich liegt meist zwischen 5 und 20 Milligramm pro Tag, bei älteren Patientinnen und Patienten oft niedriger, in Einzelfällen sind bis zu 40 Milligramm möglich. Diese Richtwerte ersetzen kein ärztliches Gespräch – anders als bei CBD Öl legt hier ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die individuelle Dosis fest, abgestimmt auf Indikation, Vorerkrankungen und Begleitmedikation.
Nebenwirkungen
Am häufigsten berichtet werden Schwindel, Müdigkeit und Mundtrockenheit. Weil Dronabinol reines THC ist, treten psychoaktive Effekte – insbesondere zu Beginn der Behandlung oder bei zu schneller Dosissteigerung – deutlich ausgeprägter auf als bei CBD-Produkten: Stimmungsveränderungen, Konzentrationsstörungen oder in seltenen Fällen Angst- und Verwirrtheitszustände sind möglich. Ebenso wie bei natürlichem THC gelten die im Artikel zu THC beschriebenen Grundsätze zu Herz-Kreislauf-Effekten und zur eingeschränkten Fahrtauglichkeit während der Behandlung.
Rechtslage und Kosten in Österreich
Dronabinol ist über ein Suchtgiftrezept verschreibungsfähig, sobald eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt – eine gesonderte Ausnahmegenehmigung ist dafür nicht nötig. Der Anbau des dafür verwendeten Cannabis unterliegt seit einer Novelle des Suchtmittelgesetzes 2008 einem staatlichen Monopol: Nur Unternehmen, an denen die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mindestens 75 Prozent der Anteile hält, dürfen in Österreich Cannabis für die Arzneimittelherstellung anbauen. Die produzierte Menge ist seither deutlich gewachsen: von rund 38 Kilogramm im Jahr 2010 auf etwa 250 Kilogramm im Jahr 2017 – ein Hinweis darauf, dass die medizinische Nachfrage spürbar zunimmt, auch wenn der Zugang für einzelne Patientinnen und Patienten weiterhin mühsam bleibt.
Finanziell ist die Therapie eine erhebliche Hürde: Je nach benötigter Dosis kostet eine Behandlung monatlich bis zu 600 Euro, konkret genannt werden etwa 150 Euro für 250 Milligramm Wirkstoff. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht automatisch – notwendig ist in der Regel eine Chefarzt-Bewilligung, und erstattet wird nur, wenn das Präparat im Erstattungskodex (EKO) gelistet ist. In der Praxis bedeutet das für viele Patientinnen und Patienten: entweder die Kosten selbst tragen oder einen aufwendigen Bewilligungsprozess durchlaufen, während die eigentliche Erkrankung unbehandelt bleibt.
Stand: Juli 2026. Rechtslage, Kosten und Erstattungsregeln ändern sich – im Zweifel bei der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt oder der Sozialversicherung den aktuellen Stand erfragen.